Erlaubnis nach § 11 TierSchG oder § 27 HundeG – Berlin i. V. m. Zertifikat der TÄK und IHK

Pro Hunde; kritisch hinterfragt; einleuchtend erklärt

Immer wieder erreichen uns Anfragen hinsichtlich der Auflagen in den Erlaubnissen in Verbindung der Fortbildungsveranstaltungen. Häufig verbunden mit der Anfrage, ob diese von den Tierärztekammern, dem BHV oder dem ibh zugelassen werden müssen bzw. sind? Dazu ist grundsätzlich folgendes festzustellen: Das zuständige Veterinäramt erteilt eine Erlaubnis zur verantwortlichen gewerblichen Tätigkeit nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG) oder in Berlin eine Genehmigung für gewerbliche „Dogwalker“ nach § 27 Gesetz über das Halten und Führen von Hunden in Berlin (HundeG). Zusätzlich muss man in sich beiden Fällen noch gewerberechtlich anmelden. Bei Hundetrainern ist auch eine Anmeldung als Freiberufler möglich. Mit der gewerberechtlichen Anmeldung ist die Anmeldung bei Finanzamt und bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer verbunden. Bei einer erlaubten Tätigkeit nach dem Tierschutzgesetz werden dann häufig Fortbildungen und deren Dauer und Inhalte in den Nebenbestimmungen vorgeschrieben. Da bis 2017 die Zertifikate der TÄK und IHK als Nachweis der fachlichen Kenntnisse bei vielen Veterinärämter ausreichten, glauben viele Kollegen und Kolleginnen, dass beides miteinander verbunden ist und damit ebenfalls die Fortbildungsveranstaltungen, die zum Erhalt der Zertifikate vorgeschrieben sind, für den Erhalt der Erlaubnis notwendig sind. Dieses wird regelmäßig durch entsprechende Aussagen der Veterinäre verstärkt. Dieses ist aus mehreren Gründen falsch. Die Forderung, dass Fortbildungsveranstaltungen von der TÄK, BHV oder ibh freigegeben sein müssen, kann nur für deren eigene Verbände gelten. Die Erlaubnis nach § 11 kann nicht mit dem Entzug des Zertifikates oder ähnlichem oder der fehlenden Anerkennung der Fortbildung durch die Verbände begründet werden. Kurz: Es besteht keine Verbindung zwischen dem Zertifikat und der Erlaubnis! Die „herausgehobene Stellung“ der Zertifikate wurde durch die Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (AGT der LAV) im Dezember 2017 als Folge entsprechender Gerichtsurteile aufgehoben. Außerdem gibt es keinerlei gesetzliche Verpflichtungen zur Fortbildung! Fortbildung ist bei unserer beruflichen Tätigkeit zwingend notwendig. Es muss aber jedem freigestellt werden, welche Form und welche Inhalte ausgewählt werden und kann selbstverständlich auch durch Selbststudium geschehen. Wir sind aber der Meinung, dass berufliche Fortbildung in die Hände kompetenter Personen gehört, die über entsprechend umfangreiche Fachkenntnisse verfügen. Bereits am 21.03.2017 haben wir dem Bund und allen Bundesländern ein Konzept zum Inhalt der Ausbildung zur Erlangung der Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Ziffer 8f TierSchG vorgestellt. Durch ALLE Antragsteller sollten dann von staatlicher Seite (Veterinärämter) im Rahmen eines Fachgesprächs die fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten überprüft werden. Denn wir sind der Meinung, dass, wenn es staatliche definierte Mindestvoraussetzungen zur Berufsausübung gibt, dann auch die Überprüfung staatliche Aufgabe ist, ggf. mit unserer Unterstützung. Unser Beruf in unseren Händen! Download News 19.03.22

Petition zum Tierschutzgesetz

Wie ihr alle wisst, sind und waren wir von ProHunde kein Gegner des § 11 Abs. 1 Ziffer 8f TierSchG, sondern ausschließlich gegen die Umsetzung unter “angepasster Anwendung” der bestehenden Verwaltungsvorschrift, die der Ungleichbehandlung, Willkür und unangemessene Forderungen alle Möglichkeiten eröffnet. Deswegen hier eine Petition für eine neue AVV, die endlich das regelt, was das Tierschutzgesetz fordert! zur Petition Wir wollen eine Gleichbehandlung aller Personen, die “Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten”! Bitte unterzeichnen und teilen. Download Petititontext

Neue EU-Verordnung über Tierarzneimittel

Ab dem 28. Februar 2022 gefährdet die EU-Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel in allen EU-Mitgliedsstaaten die Gesundheit vieler Tiere, aber besonders die von Klein- und Heimtieren, also auch die unserer Hunde. Auch Pferde und Zootiere sind betroffen. Entstandenen Antibiotikaresistenzen soll mit der vorgenannten Verordnung gezielt entgegengewirkt werden. Jedoch soll dies erreicht werden, indem bestimmte Antibiotika, die auch bislang bei unseren Haustieren hilfreich eingesetzt werden konnten, ausschließlich der Behandlung von Menschen vorbehalten bleiben sollen. Dem hält die Landestierärztekammer Hessen entgegen: „Dies würde weitreichende Folgen für die Behandlung u. a. von Hunden, Katzen, Pferden und Heimtieren haben. Und selbst der Mensch würde durch diese Verbote gefährdet werden – bleiben Zoonosen beim Tier unbehandelt, steigt die Gefahr, dass Menschen ebenfalls daran erkranken.“ Und auch wenn den Forderungen des Abgeordneten des Europäischen Parlamentes Martin Häusling grundsätzlich zuzustimmen ist, ist dabei zu berücksichtigen, dass das vor der Anwendung vorgesehenes Antibiogramm die Behandlungskosten z. B. bei einer Bindehautentzündung um ca. 100 € erhöht, da sein Antrag einen Vorschlag zur Änderung der übergeordneten Verordnung (EU) 2019/6 enthält, um Ausnahmeregelungen für die Einzeltierbehandlung zu ermöglichen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Unter https://bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/stellungnahmen/2021/08/Informationen_der_Bundestieraerztekammer_an_die_Tierhalter.pdf ist die aktuelle Stellungnahme der Bundestierärztekammer zu finden. Dort sind auch verschiedene Möglichkeiten aufgeführt, mit denen wir Tierbesitzer aktiv gegen die EU-Verordnung (EU) 2019/6 protestieren können – zum Wohl unserer Haustiere! Wir müssen nun gemeinsam aktiv werden, um erreichen zu können, dass diese EU-Verordnung geändert wird und eine optimale Behandlung unserer Tiere gewährleistet bleibt.

Happy Birthday to ProHunde!

Die Zeit rennt! – Schon so alt? – Kommt mir vor als sei es gestern gewesen! – Jünger kommen wir nicht mehr zusammen! Die Zeit rennt! – Schon so alt? – Kommt mir vor als sei es gestern gewesen! – Jünger kommen wir nicht mehr zusammen! ProHunde wird heute 6 Jahre alt und ist über das Einschulungsalter und Wackelzähne längst hinaus!6 Jahre – so lange gibt es ProHunde inzwischen schon. Viel ist passiert, viel haben wir bewegt und angeregt, vieles hat der Verband durch die zahlreichen Mitglieder verwirklichen und umsetzen können. Viel Neues und Spannendes liegt jedoch noch vor uns allen. Wir freuen uns mittlerweile der mitgliederstärkste anerkannte Berufsverband zu sein und schätzen das Vertrauen, das unsere Mitglieder aus unterschiedlichen Hundeberufen in uns setzen. Vielen Dank für Euer Vertrauen.

Auch und gerade für Hundetrainer und Dogwalker

Es ist vielleicht noch nicht überall bekannt, aber der Verband ProHunde geht immer wieder verschiedene Wege, um die Hundeberufe positiv weiter zu entwickeln und allen eine breite Basis an Wissen näher zu bringen. In diesem Zusammenhang gibt es über die Homepage des Verbandes www.pro-hun.de die Möglichkeit für angehende Hundetrainer / Dogwalker, die sich in der Ausbildung oder in Vorbereitung auf die Überprüfung zur Erteilung der Erlaubnis nach § 11, sowie Berufsanfängern, bei Mitgliedern des Verbands praktische Erfahrungen zu sammeln. Wir alle wissen, dass rein theoretische Ausbildungen zwar eine gute Basis bilden, jedoch die praktische Erfahrung unbedingt notwendig ist, um zukünftig selbstsicher und kompetent als Hundetrainer / Dogwalker arbeiten zu können. Der Zugang zu diesem praktischen Wissen ist nicht immer einfach, daher haben sich viele Mitglieder von ProHunde bereit erklärt, ihr praktisches Wissen weiterzugeben und Trainees willkommen zu heißen. Wichtig dabei ist auch, dass unser Verband methodenoffen ist, so dass Interessierte aus allen Bereichen hier die richtige praktische Stelle für sich finden können. Selbstverständlich kann hier auch in alle Bereiche hinein geschnuppert werden. Der Umfang des Praktikums und eventuelle Kosten, bestimmt der jeweilige Betrieb selbst. Schaut uns über die Schulter, bekommt einen Einblick in unsere Arbeit als Hundetrainer / Dogwalker und sammelt wichtige praktische Erfahrung, die für eure spätere Arbeit so wertvoll sein wird. sein kann. Hier erfährst du mehr

Erfolg hat viele Väter und Mütter oder „Steter Tropfen höhlt den Stein“!

Erfolg hat viele Väter und Mütter oder „Steter Tropfen höhlt den Stein“! Nach vielen Versuchen unserer Mitglieder und uns, die bayrische Landesregierung von ihrem Weg, die Tätigkeit der Hundeschulen komplett zu untersagen, abzubringen, wie z. B. Klagen vor dem Verwaltungsgerichtshof Bayern, diversen Eingaben an Verantwortliche, Anregung von Demonstrationen, Radio- und Fernsehinterviews, blieb als letzte Möglichkeit noch übrig, die jeweiligen Abgeordneten der Wahlbezirke direkt anzuschreiben und dort noch einmal die Gründe dazulegen, die für die Notwendigkeit unserer Tätigkeit sprechen. Dieser Anregung sind viele unserer Mitglieder, aber auch Nichtmitglieder gefolgt. So erreichten uns mehrere Antwortschreiben von MdL, die sich für die Lösung dieses Problem im Landtag einsetzen wollten. Anfang April fand zusätzlich eine Anhörung im Petitionsausschuss statt, bei der auch Mitglieder von uns anwesend waren, da sie von diesem Termin in Kenntnis gesetzt wurden. Vom Petitionsausschuss wurde in diesem Termin beschlossen, dass die Landesregierung die Hundeschulen als „Dienstleister“ klassifizieren möge, die den gleichen Regelungen unterliegen wie auch andere Dienstleister ohne Körperkontakt. All diese Bemühungen haben nun den Erfolg gezeigt, dass Hundeschulen in bayrischen Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz unter 165 wieder Unterricht betrieben werden darf. Jedoch ist dieser erzielte Erfolg lediglich ein Teilerfolg, denn andere Bundesländer zeigen deutlich, dass vom Betrieb von Hundeschulen kein nachweisbares Risiko ausgeht. Und somit Damoklesschwert weiterhin über uns schwebt, solange wir nicht, wie andere Dienstleister, inzidenzunabhängig tätig werden dürfen. Wir möchten uns bei allen, die sich an den Bemühungen um einen Erfolg beteiligt haben, herzlich bedanken. Eine starke Gemeinschaft kann ihre Ziele besser erreichen.

Sachverständige für Phänotypologie anerkannt

Sachverständige für Phänotypologie anerkannt In einigen Bundesländern gibt es noch immer Rasselisten. Dies macht es erforderlich, das es Personen gibt, die beurteilen können, ob es sich um Hunde dieser Rassen oder um deren Mischlinge handelt. Da es bis dato bundesweit keine amtlich definierten Anerkennungsverfahren gab, hat ProHunde die ersten Fortbildungen für zukünftige Sachverständige durchgeführt. Der rassekundliche Teil befasste sich mit folgenden Inhalten: Begriffsdefinition Merkmale (Schwerpunkt Listenhunde) Möglichkeiten und Grenzen Das Seminar wurde von Kristin Lorenz, Verhaltensbiologin, Master of Science durchgeführt. Ein weiteres Seminar in dieser Fortbildungsreihe war „Fertigung von Gutachten“. Dies wurde von Hajo Czirski durchgeführt. Als Überprüfung des Wissens wurde von allen Teilnehmern ein fiktives Prüfungsgutachten nach vorgegebenen Sachverhalt erstellt und von beiden Referenten einzeln bewertet. Alle 11 Teilnehmer beendeten die Prüfung erfolgreich. Wir gratulieren unseren neu ernannten Sachverständigen für Phänotypologie bei Hunden.