Wie ihr alle wisst, sind und waren wir von ProHunde kein Gegner des § 11 Abs. 1 Ziffer 8f TierSchG, sondern ausschließlich gegen die Umsetzung unter “angepasster Anwendung” der bestehenden Verwaltungsvorschrift, die der Ungleichbehandlung, Willkür und unangemessene Forderungen alle Möglichkeiten eröffnet.
Deswegen hier eine Petition für eine neue AVV, die endlich das regelt, was das Tierschutzgesetz fordert!
Wir wollen eine Gleichbehandlung aller Personen, die “Hunde ausbilden oder die Ausbildung der Hunde durch den Tierhalter anleiten”!
Bitte unterzeichnen und teilen.