Die Mitgliedschaft bei ProHunde ist als Voll- oder Fördermitglied möglich! Den Unterschied erklären wir nachfolgend.
Vollmitglied bei ProHunde kann werden, wer
in einem der folgenden Gewerbe (einschl. Freier Berufe)
a. Hundeschule
b. Dogwalker
c. Hundepension und Hundetagesstätte
d. Ausbildungsinstitute für Tiergestützte Intervention, Assistenzhunde (Servicehunde)Therapie-Begleithunde, Besuchshunde u.a.
e. Besuchshundedienstleister
f. Hundephysiotherapeuten
auch freiberuflich, tätig ist.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Dem Aufnahmeantrag ist der Nachweis beizufügen, aus dem die Erlaubnis hervorgeht. Bei Angestellten benötigen wir zusätzlich den Nachweis des gültigen Anstellungsvertrags.
Du kannst oder möchtest kein Vollmitglied sein, aber unseren Verband ProHunde dennoch unterstützen?
Das geht ganz einfach mit einer Fördermitgliedschaft!
Das bedeutet aber nicht, dass man „passiv“ bleiben muss!
Bei ProHunde sind alle Mitglieder, unabhängig vom Mitgliederstatus, eingeladen sich einzubringen und mitzuwirken!
Fördermitglieder sind jedoch nicht wählbar und haben bei Wahlen des Vorstandes kein Stimmrecht.
Voraussetzung für eine Fördermitgliedschaft ist, dass dir die obige Erlaubnis nicht aufgrund eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz entzogen oder verweigert worden ist!
Haben wir dich überzeugt?
Worauf noch warten, werde jetzt Mitglied in unserer Gemeinschaft