Voraussetzungen

Kleiner Hund in einen Bananen-Pjama
Jack Russel Terrier Kopf

Voraussetzungen und Unterlagen

Die Mitgliedschaft bei ProHunde ist als Voll- oder Fördermitglied möglich! Den Unterschied erklären wir nachfolgend.

Vollmitglied bei ProHunde kann werden, wer

  • als Erlaubnisinhaber oder Betreiber oder als
  • Angestellter

in einem der folgenden Gewerbe (einschl. Freier Berufe)

a. Hundeschule

b. Dogwalker

c. Hundepension und Hundetagesstätte

d. Ausbildungsinstitute für Tiergestützte Intervention, Assistenzhunde (Servicehunde)Therapie-Begleithunde, Besuchshunde u.a.

e. Besuchshundedienstleister

f. Hundephysiotherapeuten

auch freiberuflich, tätig ist.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

Dem Aufnahmeantrag ist der Nachweis beizufügen, aus dem die Erlaubnis hervorgeht. Bei Angestellten benötigen wir zusätzlich den Nachweis des gültigen Anstellungsvertrags.

Du kannst oder möchtest kein Vollmitglied sein, aber unseren Verband ProHunde dennoch unterstützen?
Das geht ganz einfach mit einer Fördermitgliedschaft!

Das bedeutet aber nicht, dass man „passiv“ bleiben muss!
Bei ProHunde sind alle Mitglieder, unabhängig vom Mitgliederstatus, eingeladen sich einzubringen und mitzuwirken!

Fördermitglieder sind jedoch nicht wählbar und haben bei Wahlen des Vorstandes kein Stimmrecht.

Voraussetzung für eine Fördermitgliedschaft ist, dass dir die obige Erlaubnis nicht aufgrund eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz entzogen oder verweigert worden ist!

VIP Voraussetzungen
Ob Voll- oder Fördermitglied: bei uns bist du immer ein VIP.

Werde Mitglied!

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