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Neue EU-Verordnung über Tierarzneimittel

Ab dem 28. Februar 2022 gefährdet die EU-Verordnung (EU) 2019/6 über Tierarzneimittel in allen EU-Mitgliedsstaaten die Gesundheit vieler Tiere, aber besonders die von Klein- und Heimtieren, also auch die unserer Hunde. Auch Pferde und Zootiere sind betroffen.

Entstandenen Antibiotikaresistenzen soll mit der vorgenannten Verordnung gezielt entgegengewirkt werden.

Jedoch soll dies erreicht werden, indem bestimmte Antibiotika, die auch bislang bei unseren Haustieren hilfreich eingesetzt werden konnten, ausschließlich der Behandlung von Menschen vorbehalten bleiben sollen.

Dem hält die Landestierärztekammer Hessen entgegen: „Dies würde weitreichende Folgen für die Behandlung u. a. von Hunden, Katzen, Pferden und Heimtieren haben. Und selbst der Mensch würde durch diese Verbote gefährdet werden – bleiben Zoonosen beim Tier unbehandelt, steigt die Gefahr, dass Menschen ebenfalls daran erkranken.“

Und auch wenn den Forderungen des Abgeordneten des Europäischen Parlamentes Martin Häusling grundsätzlich zuzustimmen ist, ist dabei zu berücksichtigen, dass das vor der Anwendung vorgesehenes Antibiogramm die Behandlungskosten z. B. bei einer Bindehautentzündung um ca. 100 € erhöht, da sein Antrag einen Vorschlag zur Änderung der übergeordneten Verordnung (EU) 2019/6 enthält, um Ausnahmeregelungen für die Einzeltierbehandlung zu ermöglichen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Unter https://bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/stellungnahmen/2021/08/Informationen_der_Bundestieraerztekammer_an_die_Tierhalter.pdf ist die aktuelle Stellungnahme der Bundestierärztekammer zu finden.

Dort sind auch verschiedene Möglichkeiten aufgeführt, mit denen wir Tierbesitzer aktiv gegen die EU-Verordnung (EU) 2019/6 protestieren können – zum Wohl unserer Haustiere!

Wir müssen nun gemeinsam aktiv werden, um erreichen zu können, dass diese EU-Verordnung geändert wird und eine optimale Behandlung unserer Tiere gewährleistet bleibt.

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