Beitragsbild Hundefuehrerschein

Hundeführerschein für alle? – Erst die richtigen Fragen klären

Im Landtag Nordrhein-Westfalen liegt ein SPD-Antrag vor, der einen Sachkundenachweis für alle Hundehalterinnen und Hundehalter vorsieht (Drucksache 18/18084). ProHunde nimmt zu der geplanten Sachkundepflicht Stellung. Die erste Frage lautet:

Welches Ziel soll die Pflicht erreichen – und ist sie dafür geeignet?

Aus Sicht von ProHunde sind vor einer Ausweitung insbesondere fünf Punkte zu klären:

Punkt Kern
Prüfung vs. Kurs Eine Prüfung stellt Wissen fest – sie vermittelt es nicht
Zuständigkeit Gefahrenabwehr ist Ländersache, Tierschutz ist Bundesrecht
Wer bildet aus? Fachliche und didaktische Qualifikation statt Institution
Evaluation Über 20 Jahre Sachkundepflicht in NRW – ohne veröffentlichte Auswertung
Bissprävention Prävention für alle – und barrierefreie Prüfungen

1. Prüfung ist keine Ausbildung

Eine Prüfung stellt Wissen fest – sie vermittelt es nicht. Wer verpflichtende Kurse vorschreibt, belastet Hundehalterinnen und Hundehalter zusätzlich mit Kosten, Zeitaufwand und Wegen.

Merke

Der Staat legt fest, welches Wissen nötig ist – nicht, wie man es lernt.

2. Gefahrenabwehr ist kein Tierschutz

Die Regelungskompetenzen sind klar verteilt: Gefahrenabwehr ist Ländersache, Tierschutz ist Bundesrecht. Ein Landesgesetz zur Gefahrenabwehr darf beides nicht vermischen.

Die Prüffrage

Für jeden Pflichtinhalt muss beantwortet werden: Welcher konkreten Gefahr beugt er vor?

3. Qualifikation statt Institution

Wer ausbildet, muss fachlich und didaktisch qualifiziert sein. Entscheidend ist die Qualifikation der ausbildenden Person – nicht die Einrichtung, für die sie tätig ist. Ein Tierheim zu betreiben, ist dafür kein Nachweis.

Achtung

Tierheimfinanzierung ist kein Zweck der Gefahrenabwehr.

4. Erst prüfen, dann ausweiten

In Nordrhein-Westfalen gilt seit über 20 Jahren eine Sachkundepflicht – eine veröffentlichte wissenschaftliche Auswertung ihrer Wirkung gibt es bislang nicht. Bevor die Pflicht auf alle Hundehalter ausgeweitet wird, sollte daher belegt sein, ob die bestehende Regelung ihr Ziel erreicht.

Merke

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gilt: Ist die Prognose des Gesetzgebers unsicher, muss er die Wirkung seiner Regelung beobachten und gegebenenfalls nachbessern.

5. Prävention für alle

Bissprävention endet nicht am Gartenzaun. Viele Begegnungen mit Hunden betreffen Menschen, die selbst keinen Hund halten. Deshalb sollten auch

  • Kinder und
  • Nicht-Hundehalter

den Umgang mit Hunden lernen.

Wichtig

Jede Prüfung muss barrierefrei sein.

Kurz gesagt

Die Position von ProHunde

  • Wissen prüfen – den Lernweg freistellen.
  • Gefahrenabwehr und Tierschutz sauber trennen.
  • Qualifizierte Ausbilder statt bestimmter Institutionen.
  • Bestehende Sachkundepflicht erst auswerten, dann ausweiten.
  • Bissprävention für alle – und barrierefreie Prüfungen.

Quelle: SPD-Antrag „Sachkundenachweis für alle“, Landtag NRW, Drucksache 18/18084.

Autorenportrait

Hajo Czirski

Hans-Joachim (Hajo) Czirski

arbeitet bei: ProHunde

Hauptfokus: Verbandsleitung

kommt aus: Zernien

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Ebenso deutlich: Verwaltungsvorschriften können gesetzliche Anforderungen nicht erweitern.