- Hans-Joachim Czirski
OVG Sachsen: Fachgespräch ist keine Prüfung!
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 9. Juli 2026 – 4 A 204/24 wichtige Leitplanken für Erlaubnisverfahren nach § 11 TierSchG gesetzt.
Die zentrale Aussage:
Ein Fachgespräch ist kein Prüfungsverfahren.
Es darf nicht dazu genutzt werden, Antragsteller umfassend oder prüfungsähnlich über einen gesamten Wissensstoff abzufragen. Es handelt sich lediglich um einen fachbezogenen mündlichen Austausch, mit dem noch bestehende Zweifel an der Sachkunde geklärt werden können.
Noch wichtiger:
Ist die Sachkunde bereits durch geeignete Nachweise belegt, darf ein Fachgespräch nicht zusätzlich verlangt werden.
Das Gericht stellt außerdem klar:
Verwaltungsvorschriften sind keine Gesetze.
Die AVV TierSchG kann deshalb weder gesetzliche Erlaubnispflichten erweitern noch zusätzliche Voraussetzungen schaffen, die das Tierschutzgesetz selbst nicht vorsieht.
Im entschiedenen Fall hatte die Behörde das Fachgespräch zudem unzulässig weit auf Fragen des Artenschutzrechts ausgedehnt. Maßgeblich ist die für die konkrete Tätigkeit erforderliche tierschutzrechtliche Sachkunde.
Für ProHunde besonders bedeutsam:
Das Urteil bestätigt einen Grundsatz, auf den wir seit Langem hinweisen:
Aus einem gesetzlich vorgesehenen Fachgespräch darf keine von Behörden selbst geschaffene Sachkundeprüfung werden.
Entscheidend ist die Sachkunde für die konkret beantragte Tätigkeit – nicht das Bestehen einer behördlich entwickelten „Prüfung“.
Autorenportrait
Hans-Joachim (Hajo) Czirski
arbeitet bei: ProHunde
Hauptfokus: Verbandsleitung
kommt aus: Zernien
Artikel teilen
Weitere Artikel

EU-KI-Verordnung – Was bedeutet sie für Hundeschulen, Hundepensionen und Sachverständige?
Ein Überblick für Mitglieder von ProHunde. Mit der EU-KI-Verordnung (AI Act) ist erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa geschaffen worden.

Hundeschulen im Internet: Worauf beim eigenen Webauftritt zu achten ist
Eine Homepage ist für Hundeschulen, HuTas, Hundepensionen und andere Betriebe oft die wichtigste Visitenkarte. Gleichzeitig ist sie aber auch ein rechtlich relevanter Auftritt

Listenhund ≠ gefährlicher Hund – und genau hier liegt das Missverständnis
Gefährlicher Hund ≠ Listenhund – zwei unterschiedliche Bewertungen.
Warum das wichtig ist und welche Rolle es bei der Hundesteuer spielt.
👉 Mehr erfahren
Ein praxisnaher Kompetenznachweis für verantwortungsvolle, alltagstaugliche Hundeführung. Nicht Kommandoperfektion – sondern sicheres, souveränes Handeln im echten Leben.