Beitragsbiuld OVG-Sachsen-Fachgespraech

OVG Sachsen: Fachgespräch ist keine Prüfung!

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 9. Juli 2026 – 4 A 204/24 wichtige Leitplanken für Erlaubnisverfahren nach § 11 TierSchG gesetzt.

Die zentrale Aussage:

Ein Fachgespräch ist kein Prüfungsverfahren.

Es darf nicht dazu genutzt werden, Antragsteller umfassend oder prüfungsähnlich über einen gesamten Wissensstoff abzufragen. Es handelt sich lediglich um einen fachbezogenen mündlichen Austausch, mit dem noch bestehende Zweifel an der Sachkunde geklärt werden können.

Noch wichtiger:

Ist die Sachkunde bereits durch geeignete Nachweise belegt, darf ein Fachgespräch nicht zusätzlich verlangt werden.

Das Gericht stellt außerdem klar:

Verwaltungsvorschriften sind keine Gesetze.
Die AVV TierSchG kann deshalb weder gesetzliche Erlaubnispflichten erweitern noch zusätzliche Voraussetzungen schaffen, die das Tierschutzgesetz selbst nicht vorsieht.

Im entschiedenen Fall hatte die Behörde das Fachgespräch zudem unzulässig weit auf Fragen des Artenschutzrechts ausgedehnt. Maßgeblich ist die für die konkrete Tätigkeit erforderliche tierschutzrechtliche Sachkunde.

Für ProHunde besonders bedeutsam:

Das Urteil bestätigt einen Grundsatz, auf den wir seit Langem hinweisen:

Aus einem gesetzlich vorgesehenen Fachgespräch darf keine von Behörden selbst geschaffene Sachkundeprüfung werden.

Entscheidend ist die Sachkunde für die konkret beantragte Tätigkeit – nicht das Bestehen einer behördlich entwickelten „Prüfung“.

Autorenportrait

Hajo Czirski

Hans-Joachim (Hajo) Czirski

arbeitet bei: ProHunde

Hauptfokus: Verbandsleitung

kommt aus: Zernien

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