- Markus Daniel
EU-KI-Verordnung – Was bedeutet sie für Hundeschulen, Hundepensionen und Sachverständige?
Ein Überblick für Mitglieder von ProHunde
Mit der EU-KI-Verordnung (AI Act) ist erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa geschaffen worden. Seit ihrem Inkrafttreten werden die einzelnen Regelungen schrittweise wirksam. Viele Mitglieder fragen sich deshalb, ob sie künftig alle mit ChatGPT oder anderen KI-Systemen erstellten Texte kennzeichnen müssen oder ob der Einsatz von KI im beruflichen Alltag überhaupt noch zulässig ist.
KI ist erlaubt – aber die Verantwortung bleibt beim Menschen
- der Erstellung von Seminarunterlagen
- der Formulierung von Kunden-E-Mails
- der Erstellung von Trainingsplänen
- der Ausarbeitung von Social-Media-Beiträgen
- der Strukturierung von Gutachten
- der Erstellung von Präsentationen
- der Entwicklung von Marketingtexten
- der Vorbereitung von Webinaren oder Vorträgen
Entscheidend ist jedoch, dass die fachliche Verantwortung immer beim Menschen bleibt. KI kann unterstützen – sie ersetzt weder die Fachkenntnis noch die rechtliche Verantwortung des Trainers oder Sachverständigen.
- Müssen KI-generierte Texte gekennzeichnet werden?
Wer ChatGPT oder vergleichbare Systeme als Schreib- oder Formulierungshilfe nutzt und die Inhalte anschließend selbst fachlich prüft, bearbeitet und verantwortet, muss seine Texte in der Regel nicht als KI-generiert kennzeichnen.
Dies betrifft beispielsweise:
- Seminarunterlagen
- Kundeninformationen
- Blogartikel
- Newsletter
- Webseiten
- Flyer
- Social-Media-Beiträge
- Handouts
- interne Arbeitsunterlagen
Die Veröffentlichung erfolgt unter der Verantwortung des jeweiligen Autors – nicht der KI.
- Wann können Kennzeichnungspflichten bestehen?
Besondere Transparenzpflichten können insbesondere dann entstehen, wenn KI-Inhalte geeignet sind, Menschen über ihren Ursprung zu täuschen.
Dies betrifft beispielsweise:
- fotorealistische KI-Bilder
- KI-generierte Videos
- Deepfakes
- künstlich erzeugte Sprachaufnahmen
Wer beispielsweise ein vollständig künstlich erzeugtes Video veröffentlicht, das den Eindruck vermittelt, eine reale Person habe eine bestimmte Aussage getroffen, muss deutlich machen, dass es sich um einen KI-generierten oder KI-manipulierten Inhalt handelt.
Für gewöhnliche Werbegrafiken, Illustrationen oder fachlich geprüfte Texte gelten diese Anforderungen regelmäßig nicht.
- Datenschutz bleibt weiterhin wichtig!
Die KI-Verordnung ersetzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht.
Daher gilt weiterhin:
- Personenbezogene Daten sollten grundsätzlich nicht ungeprüft in öffentliche KI-Systeme eingegeben werden
- Namen, Adressen, Telefonnummern oder Gesundheitsdaten von Kunden sollten vor einer Nutzung anonymisiert werden
- Bei Gutachten oder Verhaltensanalysen empfiehlt sich grundsätzlich eine Pseudonymisierung der Daten
- Was bedeutet das für Sachverständige?
Gerade Sachverständige nutzen KI zunehmend zur Unterstützung bei:
- der sprachlichen Überarbeitung
- der Strukturierung umfangreicher Gutachten
- der Formulierung juristisch präziser Texte
- der Literaturrecherche
Dies ist grundsätzlich zulässig.
Nicht zulässig wäre jedoch, fachliche Bewertungen oder Schlussfolgerungen ungeprüft von einer KI zu übernehmen. Das Gutachten bleibt immer das Werk des Sachverständigen, der für Inhalt, Plausibilität und fachliche Richtigkeit persönlich verantwortlich ist.
- KI-Kompetenz wird zur Pflicht
Eine wesentliche Neuerung der EU-KI-Verordnung betrifft die sogenannte KI-Kompetenz.
Unternehmen und Organisationen sollen sicherstellen, dass Personen, die KI beruflich einsetzen, über angemessene Kenntnisse verfügen. Dabei geht es weniger um formale Zertifikate als vielmehr darum, die Möglichkeiten und Grenzen von KI zu kennen und Ergebnisse kritisch prüfen zu können.
Für Hundeschulen und Hundepensionen bedeutet dies insbesondere:
- Mitarbeitende sollten wissen, welche Aufgaben sich für KI eignen
- KI-Ergebnisse dürfen nicht ungeprüft übernommen werden
- Datenschutz und Vertraulichkeit müssen beachtet werden
- Fachliche Entscheidungen dürfen nicht automatisiert getroffen werden
Der Berufsverband empfiehlt seinen Mitgliedern folgende Grundsätze:
- Nutzt KI als Assistenzsystem – nicht als Ersatz für eure Fachkompetenz
- Prüft sämtliche Inhalte vor einer Veröffentlichung sorgfältig
- Gebt keine personenbezogenen Kundendaten in öffentliche KI-Systeme ein.
- Dokumentiert, welche KI-Systeme in eurem Betrieb eingesetzt werden
- Schult gegebenenfalls Mitarbeitende im verantwortungsvollen Umgang mit KI
- Kennzeichnet KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte dort, wo dies gesetzlich erforderlich ist oder Transparenz gegenüber Kunden sinnvoll erscheint
Fazit: Die EU-KI-Verordnung stellt den Einsatz von KI nicht infrage. Für Hundeschulen, Hundepensionen und Sachverständige eröffnet sie vielmehr einen klaren Rahmen für den verantwortungsvollen Umgang mit dieser Technologie.
Wer KI als Werkzeug versteht, Ergebnisse kritisch überprüft und seine fachliche Verantwortung wahrnimmt, kann die Vorteile moderner KI-Systeme weiterhin rechtssicher nutzen.
ProHunde wird die weitere Entwicklung der Gesetzgebung sowie die hierzu erscheinenden Leitlinien aufmerksam verfolgen und seine Mitglieder fortlaufend über relevante Änderungen informieren.
Wir wünschen euch viel Spaß und Erfolg beim Einsatz von KI als nützliches Werkzeug.
Autorenportrait
Markus Daniel
arbeitet bei: Hundeschule Edersee
Hauptfokus: Verbandsleitung / 2. Vorsitzender
kommt aus: Waldeck
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