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EU-KI-Verordnung – Was bedeutet sie für Hundeschulen, Hundepensionen und Sachverständige?

Ein Überblick für Mitglieder von ProHunde

Mit der EU-KI-Verordnung (AI Act) ist erstmals ein einheitlicher Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in Europa geschaffen worden. Seit ihrem Inkrafttreten werden die einzelnen Regelungen schrittweise wirksam. Viele Mitglieder fragen sich deshalb, ob sie künftig alle mit ChatGPT oder anderen KI-Systemen erstellten Texte kennzeichnen müssen oder ob der Einsatz von KI im beruflichen Alltag überhaupt noch zulässig ist.

KI ist erlaubt – aber die Verantwortung bleibt beim Menschen

Die EU-KI-Verordnung verbietet den Einsatz von KI keineswegs. Im Gegenteil: Sie soll Innovation ermöglichen und gleichzeitig sicherstellen, dass KI verantwortungsvoll eingesetzt wird. Für die tägliche Arbeit in einer Hundeschule oder Hundepension kann KI eine wertvolle Unterstützung sein, beispielsweise bei:

Entscheidend ist jedoch, dass die fachliche Verantwortung immer beim Menschen bleibt. KI kann unterstützen – sie ersetzt weder die Fachkenntnis noch die rechtliche Verantwortung des Trainers oder Sachverständigen.

Diese Frage wird derzeit besonders häufig gestellt.

Wer ChatGPT oder vergleichbare Systeme als Schreib- oder Formulierungshilfe nutzt und die Inhalte anschließend selbst fachlich prüft, bearbeitet und verantwortet, muss seine Texte in der Regel nicht als KI-generiert kennzeichnen.

Dies betrifft beispielsweise:

Die Veröffentlichung erfolgt unter der Verantwortung des jeweiligen Autors – nicht der KI.

Besondere Transparenzpflichten können insbesondere dann entstehen, wenn KI-Inhalte geeignet sind, Menschen über ihren Ursprung zu täuschen.

Dies betrifft beispielsweise:

Wer beispielsweise ein vollständig künstlich erzeugtes Video veröffentlicht, das den Eindruck vermittelt, eine reale Person habe eine bestimmte Aussage getroffen, muss deutlich machen, dass es sich um einen KI-generierten oder KI-manipulierten Inhalt handelt.

Für gewöhnliche Werbegrafiken, Illustrationen oder fachlich geprüfte Texte gelten diese Anforderungen regelmäßig nicht.

Die KI-Verordnung ersetzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht.

Daher gilt weiterhin:

Gerade Sachverständige nutzen KI zunehmend zur Unterstützung bei:

Dies ist grundsätzlich zulässig.

Nicht zulässig wäre jedoch, fachliche Bewertungen oder Schlussfolgerungen ungeprüft von einer KI zu übernehmen. Das Gutachten bleibt immer das Werk des Sachverständigen, der für Inhalt, Plausibilität und fachliche Richtigkeit persönlich verantwortlich ist.

Eine wesentliche Neuerung der EU-KI-Verordnung betrifft die sogenannte KI-Kompetenz.

Unternehmen und Organisationen sollen sicherstellen, dass Personen, die KI beruflich einsetzen, über angemessene Kenntnisse verfügen. Dabei geht es weniger um formale Zertifikate als vielmehr darum, die Möglichkeiten und Grenzen von KI zu kennen und Ergebnisse kritisch prüfen zu können.

Für Hundeschulen und Hundepensionen bedeutet dies insbesondere:

Der Berufsverband empfiehlt seinen Mitgliedern folgende Grundsätze:

Fazit: Die EU-KI-Verordnung stellt den Einsatz von KI nicht infrage. Für Hundeschulen, Hundepensionen und Sachverständige eröffnet sie vielmehr einen klaren Rahmen für den verantwortungsvollen Umgang mit dieser Technologie.

Wer KI als Werkzeug versteht, Ergebnisse kritisch überprüft und seine fachliche Verantwortung wahrnimmt, kann die Vorteile moderner KI-Systeme weiterhin rechtssicher nutzen.

ProHunde wird die weitere Entwicklung der Gesetzgebung sowie die hierzu erscheinenden Leitlinien aufmerksam verfolgen und seine Mitglieder fortlaufend über relevante Änderungen informieren.

Wir wünschen euch viel Spaß und Erfolg beim Einsatz von KI als nützliches Werkzeug.

Autorenportrait

Markus Daniel

arbeitet bei: Hundeschule Edersee

Hauptfokus: Verbandsleitung / 2. Vorsitzender

kommt aus: Waldeck

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