hundetrainierin steht vor Hundezwinger un dist mit einer Kontrolleurin im Gespräch

Amtlicher Besuch im Betrieb – was darf die Behörde?

Aus den unterschiedlichsten Gründen kann es vorkommen, dass das Veterinäramt, das Ordnungsamt oder die Polizei vor dem Betrieb steht und Einlass verlangt.

Veterinäramt, Ordnungsamt oder Polizei stehen unangekündigt vor der Tür und verlangen Einlass. Was muss ich dulden – und wo liegen die Grenzen?

Entscheidend ist immer: Auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck handelt die Behörde?

Unser Beitrag zeigt kompakt die Unterschiede zwischen Betriebskontrolle, Gefahrenabwehr und Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren – und welche Rechte Betriebsinhaber und Beschäftigte dabei haben.

Den ganzen Artikel kannst Du nach Anmeldung lesen.

Autorenportrait

Hajo Czirski

Hans-Joachim (Hajo) Czirski

arbeitet bei: ProHunde

Hauptfokus: Verbandsleitung

kommt aus: Zernien

Artikel teilen

Weitere Artikel

Beitragsbiuld OVG-Sachsen-Fachgespraech

OVG Sachsen: Fachgespräch ist keine Prüfung!

ProHunde informiert: OVG Sachsen: Fachgespräch ist keine Prüfung! Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat klargestellt: Ein Fachgespräch nach § 11 TierSchG darf nicht zu einer umfassenden oder prüfungsähnlichen Wissensabfrage werden. Es dient lediglich dazu, noch bestehende Zweifel an der Sachkunde zu klären. Ist die erforderliche Sachkunde bereits durch geeignete Nachweise belegt, darf ein zusätzliches Fachgespräch nicht verlangt werden.

Ebenso deutlich: Verwaltungsvorschriften können gesetzliche Anforderungen nicht erweitern.