- Hans-Joachim Czirski
Amtlicher Besuch im Betrieb – was darf die Behörde?
Aus den unterschiedlichsten Gründen kann es vorkommen, dass das Veterinäramt, das Ordnungsamt oder die Polizei vor dem Betrieb steht und Einlass verlangt.
Veterinäramt, Ordnungsamt oder Polizei stehen unangekündigt vor der Tür und verlangen Einlass. Was muss ich dulden – und wo liegen die Grenzen?
Entscheidend ist immer: Auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck handelt die Behörde?
Unser Beitrag zeigt kompakt die Unterschiede zwischen Betriebskontrolle, Gefahrenabwehr und Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren – und welche Rechte Betriebsinhaber und Beschäftigte dabei haben.
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Autorenportrait
Hans-Joachim (Hajo) Czirski
arbeitet bei: ProHunde
Hauptfokus: Verbandsleitung
kommt aus: Zernien
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