Artikebild Kastration

Die Kastration ersetzt keine Erziehung!

Die Entscheidung zur Kastration eines Hundes sollte stets eine Einzelfallentscheidung sein, basierend auf einer umfassenden tier- und verhaltensmedizinischen Abwägung der Vor- und Nachteile. Tierärzt*innen müssen dabei über mögliche negative Auswirkungen aufklären und – wenn wirklich nötig – die schonendste Methode anwenden.

Vor 5 Jahren wurde das Merkblatt 120 der TVT auf Betreiben von ProHunde vom Netz genommen, welches fehlerhafte Informationen zur Kastrationspraxis enthielt. Gerade deshalb ist eine fundierte Aufklärung heute umso wichtiger.

Insbesondere bei jungen Hunden vor der Geschlechtsreife ist eine Kastration medizinisch oft schwer zu rechtfertigen, da sie essenzielle Organe für die gesunde Entwicklung entfernt.

Während die Kastration frei lebender Straßenhunde im Ausland als Tierschutzmaßnahme gerechtfertigt sein kann, ist eine vertragliche Verpflichtung zur Kastration von importierten Hunden in Deutschland rechtlich nicht zulässig. Auch hier gilt: Es muss im Einzelfall entschieden werden, was für das Tier am besten ist.

Autorenportrait

Hajo Czirski

Hans-Joachim (Hajo) Czirski

arbeitet bei: ProHunde

Hauptfokus: Verbandsleitung

kommt aus: Zernien

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OVG Sachsen: Fachgespräch ist keine Prüfung!

ProHunde informiert: OVG Sachsen: Fachgespräch ist keine Prüfung! Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat klargestellt: Ein Fachgespräch nach § 11 TierSchG darf nicht zu einer umfassenden oder prüfungsähnlichen Wissensabfrage werden. Es dient lediglich dazu, noch bestehende Zweifel an der Sachkunde zu klären. Ist die erforderliche Sachkunde bereits durch geeignete Nachweise belegt, darf ein zusätzliches Fachgespräch nicht verlangt werden.

Ebenso deutlich: Verwaltungsvorschriften können gesetzliche Anforderungen nicht erweitern.