Beitragsbild Hunde im Auto – Lebensgefahr durch Hitze - ein HUnd im Auto

Hunde im Auto – Lebensgefahr durch Hitze

Schon bei Außentemperaturen ab 20 °C kann sich das Wageninnere innerhalb weniger Minuten auf über 40 °C aufheizen. Hunde können die Hitze kaum ausgleichen – es drohen Kreislaufversagen, Organschäden und im schlimmsten
Fall der Tod.

Wichtige Hinweise für Hundetrainer und Halter:

• Nur bei eindeutig erkennbarer Notlage eingreifen!
• Das Einschlagen der Autoscheibe ist grundsätzlich Sachbeschädigung – erlaubt nur im akuten Notstand (§ 34 StGB).
• Beweise sichern: Fotos oder Video, Temperatur, Zeugen.
• Zurücklassen bei Hitze kann als Tierquälerei (§ 17 TierSchG) geahndet werden.

Gerichtsurteile – Beispiele aus der Praxis:

• Amtsgericht München (2017): 200 € Bußgeld – Hund bei ca. 25 °C Außentemperatur 30 Min. im Auto.
• Amtsgericht Düsseldorf (2018): 450 € Bußgeld – Hund über 1 Std. im Kofferraum, Innenraum > 40 °C.
• Amtsgericht Hannover (2013): 40 Std. Sozialarbeit – Welpe 45 Min. im Auto, Innenraum > 40 °C.

Aktuelle Rechtslage (Stand 2025):

• TierSchHuV § 8 Abs. 2 Nr. 3: Betreuungspersonen müssen für ausreichende Frischluft und angemessene Lufttemperaturen sorgen, wenn ein Hund ohne Aufsicht verbleibt (insbesondere in Fahrzeugen, Wintergärten oder anderen geschlossenen Bereichen, in denen die Temperatur schnell ansteigt).
• Diese Vorschrift ist nach § 12 TierSchHuV NICHT direkt bußgeldbewährt, weil dort kein Verweis auf § 18 TierSchG aufgenommen wurde.
ABER: Entstehen dem Hund Schmerzen, Leiden oder Schäden, drohen Bußgeld oder Strafe nach Tierschutzgesetz (§ 17 oder § 18 TierSchG).
• Unbedingt beachten: Entscheidend ist „ohne Aufsicht“ – man muss in der Lage sein, unverzüglich auf Veränderungen zu reagieren!

Empfehlung für die Praxis:

• Klärt eure Kunden regelmäßig auf: „Nur kurz“ reicht für eine lebensbedrohliche Situation.
• Lasst Hunde niemals unbeaufsichtigt im Auto – auch nicht bei vermeintlich milden Temperaturen.

Autorenportrait

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ProHunde e.V.

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