Pro Hunde; kritisch hinterfragt; einleuchtend erklärt

Corona-Beihilfe – Rückzahlung

Immer wieder erreichen uns Anfragen von Mitgliedern, die von ihrer Finanzverwaltung aufgefordert werden, während der Corona-Pandemie erhaltene Hilfen zurückzuzahlen.

Da es sich hierbei um sehr komplexe Einzelfälle handelt, können wir euch leider keine individuelle Rechtsberatung anbieten. Wir möchten euch jedoch folgende allgemeine Hinweise mitgeben:

  • Widerspruch einlegen – unbedingt innerhalb der einmonatigen Frist! Nur so verhindert ihr, dass der Bescheid bestandskräftig wird.
  • Bescheid rechtlich prüfen lassen – am besten durch einen Fachanwaltanwältin für Verwaltungs- oder Steuerrecht.
  • Härtefallregelungen prüfen – einige Bundesländer bieten Stundungen oder Erleichterungen an.
  • Klage als letzter Schritt – auch bei einer Ablehnung ist eine Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich; diese hemmt in der Regel die Vollstreckung, solange das Verfahren läuft.

Bitte beachtet: Uns ist es gesetzlich untersagt, Rechtsberatung zu erteilen. Wir können und wollen dies auch nicht leisten. Unsere Hinweise sind daher nur allgemeiner Natur.

Wir empfehlen dringend, eine Rechtsschutzversicherung mit Verwaltungsrechtsschutz abzuschließen – wie wir es unseren Mitgliedern regelmäßig nahelegen.

Autorenportrait

Hajo Czirski

Hans-Joachim (Hajo) Czirski

arbeitet bei: ProHunde

Hauptfokus: Verbandsleitung

kommt aus: Zernien

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