Beitragsbild Fachgespräch beim Veterinäramt – Recht auf Beistand

Recht auf Beistand bei Amtshandlungen

Viele Hundehalter fragen uns, ob sie bei Gesprächen oder Kontrollen des Veterinäramts eine Vertrauensperson mitnehmen dürfen.
Ja – das ist grundsätzlich erlaubt!

Nach § 14 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) dürfen Bürgerinnen und Bürger zu jeder Besprechung oder Verhandlung mit einem Beistand erscheinen.
Dieses Recht dient dem Schutz und der Unterstützung der betroffenen Person.

Gerichte und Fachkommentare betonen:
Das Beistandsrecht ist ein subjektives Recht, das nur bei gravierenden Störungen eingeschränkt werden darf (z. B. OVG Sachsen 2010, VG Karlsruhe 2022).

Der Beistand darf dich begleiten, aber nicht aktiv eingreifen.
Behörden dürfen seine Identität feststellen, dürfen ihn aber nicht ohne sachlichen Grund ausschließen.

💡 Tipp: Informiere die Behörde vorab über die geplante Begleitung – so läuft alles reibungslos.

Merkblatt Recht auf Beistand bei Amtshandlungen

Autorenportrait

Hajo Czirski

Hans-Joachim (Hajo) Czirski

arbeitet bei: ProHunde

Hauptfokus: Verbandsleitung

kommt aus: Zernien

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Ebenso deutlich: Verwaltungsvorschriften können gesetzliche Anforderungen nicht erweitern.

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