Hundeplatz mit Hunden und Teilnehmerin

Vorgaben aus dem Tierschutz- und Gewerberecht

Immer wieder werden an Hundeschulen und Hundetrainern Anforderungen gestellt, die rechtlich nicht gerechtfertigt sind oder auf Missverständnissen beruhen. Der folgende Anhang bietet eine kompakte Orientierung, um solche falschen Forderungen einordnen und sachlich entkräften zu können.

Er fasst die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für den Betrieb von Hundeplätzen und Indoor-Trainingsbereichen zusammen und grenzt sie von häufigen Irrtümern ab. Nutzen Sie diese Informationen als Argumentationshilfe gegenüber Behörden, Vermietern oder anderen Stellen bei unzutreffenden Vorstellungen zu Genehmigungspflichten oder baurechtlichen Vorgaben.

Information Vorgaben aus dem Tierschutz- und Gewerberecht

Autorenportrait

Hajo Czirski

Hans-Joachim (Hajo) Czirski

arbeitet bei: ProHunde

Hauptfokus: Verbandsleitung

kommt aus: Zernien

Artikel teilen

Weitere Artikel

Beitragsbiuld OVG-Sachsen-Fachgespraech

OVG Sachsen: Fachgespräch ist keine Prüfung!

ProHunde informiert: OVG Sachsen: Fachgespräch ist keine Prüfung! Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat klargestellt: Ein Fachgespräch nach § 11 TierSchG darf nicht zu einer umfassenden oder prüfungsähnlichen Wissensabfrage werden. Es dient lediglich dazu, noch bestehende Zweifel an der Sachkunde zu klären. Ist die erforderliche Sachkunde bereits durch geeignete Nachweise belegt, darf ein zusätzliches Fachgespräch nicht verlangt werden.

Ebenso deutlich: Verwaltungsvorschriften können gesetzliche Anforderungen nicht erweitern.