
- Hans-Joachim Czirski
Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag?
Kurse, die einen garantierten Erfolg versprechen, fallen ihrem Wortlaut nach unter Werkverträge. Da der Erfolg jedoch bei den meisten Kursen maßgeblich von der aktiven Mitarbeit des Kunden abhängt, sollte in den AGB (siehe Ziffer 2.1.) ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die Erreichung dieses Erfolgs nur durch die aktive Mitwirkung des Auftraggebers gewährleistet werden kann.
Ein Werkvertrag und ein Dienstvertrag unterscheiden sich vor allem in ihrem Ziel und der Art der Leistung:
1. Ziel der Leistung
Werkvertrag: Der Erfolg steht im Vordergrund. Es wird ein konkretes, messbares Ergebnis (das Werk) geschuldet, z. B. die Übernahme eines Hundes für eine bestimmte Ausbildung.
Dienstvertrag: Die Tätigkeit selbst ist Gegenstand der Verpflichtung, unabhängig von einem bestimmten Ergebnis. Beispiele sind Beratungsleistungen oder „Gruppenstunden ohne definiertes Ziel“. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Erfolg.
2. Vergütung
Werkvertrag: Der Auftraggeber bezahlt erst, wenn das Werk erfolgreich erbracht wurde. Abschlagszahlungen entsprechend dem Fortschritt des Werkes sind möglich.
Dienstvertrag: Die Vergütung wird für die geleistete Arbeit oder die erbrachte Dienstzeit gezahlt, unabhängig vom Erfolg.
3. Haftung
Werkvertrag: Der Auftragnehmer haftet für Mängel am Werk und ist verpflichtet, diese zu beheben (Gewährleistungspflicht).
Dienstvertrag: Es gibt keine Mängelhaftung, da kein Erfolg geschuldet ist. Der Dienstleister haftet lediglich für eine ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung nach bestem Wissen und Können.
4. Beispiele
Werkvertrag: Verträge mit Zielvereinbarungen, in der Regel nur bei Ausbildungsverträgen, bei denen die Hundeschule die Ausbildung übernimmt.
Dienstvertrag: Coaching, Unterricht.
Fazit:
Während beim Werkvertrag das Ergebnis entscheidend ist, steht beim Dienstvertrag die Tätigkeit im Vordergrund. Beide Vertragsarten regeln unterschiedliche Leistungspflichten und sind je nach Ziel des Rechtsverhältnisses auszuwählen.
Bei Dienstleistungen müssen nicht erbrachte Leistungen grundsätzlich erstattet werden.
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Das Formular deckt alle wichtigen Informationen ab, wie persönliche Daten, Angaben zum Hund sowie Kursauswahl und Zahlungsmodalitäten. Denkt daran, eure Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Informationen zur Datenverarbeitung gemäß DSGVO beizufügen.
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Das Formular enthält alle relevanten Angaben, wie persönliche Daten, Informationen zum Hund, Kosten und Zahlungsbedingungen sowie die notwendigen Zustimmungserklärungen. Bitte ergänzt eure spezifischen Details, wie Preise und individuelle Konditionen, und fügt eure Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Hinweise zur DSGVO hinzu.
Wenn ihr Unterstützung bei der Anpassung oder Rückfragen habt, meldet euch gerne bei uns – wir helfen euch weiter!
Autorenportrait

Hans-Joachim (Hajo) Czirski
arbeitet bei: ProHunde
Hauptfokus: Verbandsleitung
kommt aus: Zernien
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