Beitragsbild Artikel Stundensatz - Perosn kalkuliert mit dem Taschenrechner

Stundenlohn von Dienstleistern – gerechtfertigt?

„50 € pro Stunde? Das ist doch Wucher!“ – solche Sätze hört man schnell, wenn es um die Vergütung professioneller Arbeit geht. Was auf den ersten Blick nach viel klingt, relativiert sich mit einem Blick in die Zahlen deutlich. Wir haben die Kalkulation für euch transparent aufgeschlüsselt.

Warum 50 € nicht 50 € sind

  • Steuern & Abgaben – Einkommensteuer, Kranken- & PflegeversicherungAltersvorsorge
    Betriebskosten – Auto, Büro, Software, Werbung, Miete
  • Unbezahlte Zeiten – Akquise, Buchhaltung, Orga, Urlaub, Krankheit
  • (Pflicht)Fortbildungen – häufig teuer, aber essenziell für Qualität & Rechtssicherheit

Der Vergleich zum Angestellten

  • Mindestlohn 2025: 12,41 € / h – das ergibt ca. 1.600 € netto pro Monat (je nach Steuerklasse). Selbstständige müssen mindestens dasselbe Netto erzielen – plus alle Fixkosten, Versicherungen und Rücklagen selbst tragen.

Realistische Kalkulation

Produktive Stunden / Monatca. 100 h
Fixkosten~ 1.500 €
Ziel-Netto (privat)~ 1.600 €
Steuern & Rücklagen~ 30 %
Benötigter Monatsumsatz~ 4.400 €

Daraus folgt: ~ 44 € / h nur für das Nötigste. Mit Fortbildungen, höheren Fixkosten & Rücklagen landet man realistisch bei 70–90 € / h.

Unser Fazit

Hohe Stundensätze sind nicht Zeichen von Luxus – sie sichern Qualität, Fortbildungspflicht, Zeit für Vorbereitung und Verlässlichkeit. Diese Transparenz hilft, unsere Arbeit realistisch zu bewerten.

Autorenportrait

Hajo Czirski

Hans-Joachim (Hajo) Czirski

arbeitet bei: ProHunde

Hauptfokus: Verbandsleitung

kommt aus: Zernien

Artikel teilen

Weitere Artikel

Beitragsbild Fachgespräch beim Veterinäramt – Recht auf Beistand

Recht auf Beistand bei Amtshandlungen

Viele Hundehalter fragen uns, ob sie bei Gesprächen oder Kontrollen des Veterinäramts eine Vertrauensperson mitnehmen dürfen. Ja – das ist grundsätzlich erlaubt!

Pro Hunde; kritisch hinterfragt; einleuchtend erklärt

Corona-Beihilfe – Rückzahlung

immer wieder erreichen uns Anfragen von Mitgliedern, die von ihrer Finanzverwaltung aufgefordert werden, während der Corona-Pandemie erhaltene Hilfen zurückzuzahlen.

Da es sich hierbei um sehr komplexe Einzelfälle handelt, können wir euch leider keine individuelle Rechtsberatung anbieten. Wir möchten euch jedoch folgende allgemeine Hinweise mitgeben:

Hundeplatz mit Hunden und Teilnehmerin

Vorgaben aus dem Tierschutz- und Gewerberecht

Immer wieder werden an Hundeschulen und Hundetrainern Anforderungen gestellt, die rechtlich nicht gerechtfertigt sind oder auf Missverständnissen beruhen. Der folgende Anhang bietet eine kompakte Orientierung, um solche falschen Forderungen einordnen und sachlich entkräften zu können.