- Hans-Joachim Czirski
Was kennzeichnet einen Berufsverband
ProHunde vertritt die berufsständischen Interessen aller Hundetrainerinnen und -trainer. Dabei ist unser Verband methodisch offen. Zum besseren Verständnis, warum dies so ist, betrachten wir andere, teils sehr alte Berufsverbände und deren Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft:
Hartmannbund: „Mitglied des Verbandes kann jeder zur Ausübung seines Berufes in Deutschland befugte Arzt oder Zahnarzt werden.“
Cockpit: „Ordentliches Mitglied können in der Regel nur Mitarbeiter eines Unternehmens werden, die […im Cockpit arbeiten].“
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW): „In ihrem Bereich ist die GEW zuständig für die ihr im Rahmen des DGB zufallenden Gruppen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Beamtinnen und Beamte und nicht betriebsgebundene Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“
Industriegewerkschaft Metall: „Mitglieder der IG Metall können die Beschäftigten folgender Betriebe werden: [Aufzählung aller Betriebe].“
Deutscher Bundesverband für Logopädie e. V. (dbl): „Der dbl ist nicht nur der Berufsverband der freiberuflichen und angestellten Logopäden […]. Darüber hinaus können auch diejenigen Mitglied werden, die über die Voraussetzung einer Vollzulassung der Krankenkassen im Bereich Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie verfügen.“
Bundesverband praktizierender Tierärzte e. V.: „Die Mitgliedschaft im bpt kann jede Tierärztin/jeder Tierarzt erwerben, die/der eine freie tierärztliche Praxis führt oder angestellt ist und keine hauptamtliche Beschäftigung im öffentlichen Dienst hat.“
Starke Berufsvertretung statt methodischer Spaltung
Allen oben genannten Berufsverbänden ist gemeinsam, dass sie als Aufnahmebedingung einzig das Vorliegen einer Erlaubnis zur Tätigkeitsausübung oder die Ausübung des Berufs verlangen. Ansprüche an die jeweils angewandten „Methoden“ oder die „Berufsphilosophie“ werden von keinem der Verbände gestellt. Alle Verbände und Gewerkschaften verstehen sich als Vertretung ihrer jeweiligen Berufsgruppe umfassend, von der Basis aufgebaut und damit stark gegenüber Politik, Verwaltung und anderen Einfluss nehmenden Akteuren.
Diese Vertretung erfolgt unabhängig von Tätigkeitsschwerpunkten oder jeweiliger Methodik.
Es ist folglich grundsätzlich nicht die Aufgabe und auch nicht im Interesse eines Berufsverbandes in seiner Satzung schwerpunkt- oder methodenbezogene Vorgaben zu machen, womit die bestehenden rechtlichen und gesetzlichen
Forderungen zur beruflichen Tätigkeit nach eigenem „Geschmack“ ausgeweitet würden – und die Berufsgemeinschaft gespalten und separiert würde.
Die Aufgabe der Vertretung einzelner methodischer Richtungen innerhalb der Berufsgruppe zum Zweck der Stärkung obliegt vielmehr Zusammenschlüssen in Form von Interessengemeinschaften oder Fachverbänden. In diesem Rahmen kann wiederum gute und förderliche, fachliche Arbeit geleistet werden.
Ein Berufsverband ist folglich das Dach, unter dem sich die verschiedenen Zimmer des Berufsstands befinden.
Konsequenz für „ProHunde“ als Berufsverband
Als Konsequenz daraus steht in der Satzung unseres Berufsverbandes:
„Vollmitglied kann jede natürliche Person sein, die nach dem Tierschutzgesetz als Hundetrainer oder Hundetrainerin zugelassen ist oder eine Zulassung beantragt hat.“
Wir hätten auch schreiben können:
„Mitglied des Verbandes kann jeder und jede gem. Tierschutzgesetz zur Ausübung seines / ihres Berufs in Deutschland befugte Hundetrainer und Hundetrainerin werden.“
Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben für den Beruf bzw. die Tätigkeit der Hundetrainerin/des Hundetrainers. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann dem Berufsverband beitreten. Mit welchem Argument sollte ein Berufsverband, wie er oben definiert wurde, als Interessenvertretung eine/n berufstätige/n Hundetrainer/in ablehnen? Einzig explizites Fehlverhalten in diversen Kategorien kann zu einer Ablehnung, bzw. einem Ausschluss führen.
Dem Sinn eines allgemeinen Berufsverbandes, im Sinne einer Vertretung aller Berufsausübenden würde es widersprechen, wenn über die notwendige, gesetzliche Erlaubnis hinaus eine Aufnahmeprüfung oder Methodenüberprüfung
stattfände.
So darf z. B. jeder Tierarzt / jede Tierärztin im oben erwähnten Verband praktizierender Tierärzte Homöopathie ausüben, der andere kann dies ablehnen und sich ausschließlich der Schulmedizin widmen. Dennoch vertritt der Verband die grundlegenden Interessen aller Mitglieder. Wenn „ProHunde“ nun als Berufsverband die Meinung verträte, dass die gesetzlichen Forderungen und damit auch die Kriterien für eine Mitgliedschaft zu gering seien, dann müsste darauf hingewirkt werden, dass diese gesetzlichen Vorgaben geändert würden, jedoch nicht die eigenen Aufnahmekriterien verschärfen. Dies wäre politisch orientierte Verbandsarbeit.
Was kann ein Berufsverband – was nicht?
Ein Berufsverband ist zudem nicht gemeinnützig, da er zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben nicht die Voraussetzung nach §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung erfüllen kann.
Deswegen kann „ProHunde“ auch keine eigenen „Führerscheinprüfungen“, Trainerausbildungen und ähnliches anbieten. Wir können aber, ohne wirtschaftliche Interessen, zentrale Seminare zur Unterstützung der Ausbildung anbieten (z. B. Steuer- und Rechtsseminare). Die Mitgliedschaft in einem Berufsverband dient zudem nicht als Qualitätssiegel für eine Ausbildung, sondern macht deutlich, dass das Mitglied seiner gesellschaftlichen Verantwortung als Angehöriger einer Berufsgruppe nachkommt und sich für die Fortentwicklung und politischen Belange einsetzt.
In einem allgemeinen Berufsverband zu sein bedeutet auch bei „ProHunde“, dass sich der Verband um „schwarze Schafe“ in seinen Reihen kümmert. Eventuellen Hinweisen oder Beschwerden ein Mitglied betreffend, wird nach den Vorgaben der Satzung nachgegangen, z. B. durch Einrichtung eines entsprechenden Ausschusses in Form eines Schlichtungsgremiums.
Was ein solches Gremium tut, darüber berichten wir euch im nächsten Newsletter.
Autorenportrait
Hans-Joachim (Hajo) Czirski
arbeitet bei: ProHunde
Hauptfokus: Verbandsleitung
kommt aus: Zernien
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