- Hans-Joachim Czirski
Bilder von Veranstaltungen
In diesem Zusammenhang wird immer wieder die Frage gestellt, welche Aspekte bei der Veröffentlichung von Bildern von Veranstaltungen zu berücksichtigen sind.
1. Einwilligung der abgebildeten Personen
- Grundsatz: Grundsätzlich brauchst du die ausdrückliche Einwilligung der Personen, die auf Fotos oder in Videos erkennbar abgebildet sind, bevor du die Aufnahmen veröffentlichst oder verbreitest. (Diese Begriffe lieber zu eng als zu weit sehen!)
- Form: Die Einwilligung kann mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhaltenerfolgen. Es ist jedoch besser, eine schriftliche Einwilligung einzuholen, um auf dersicheren Seite zu sein.
2. Ausnahmen von der Einwilligungspflicht
- Personen der Zeitgeschichte: Bilder von Personen, die im öffentlichen Interesse
stehen (z. B. Politiker, Prominente), darfst du unter bestimmten Umständen ohne
Einwilligung veröffentlichen. - Beiwerk: Wenn die abgebildete Person nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder anderen Örtlichkeit erscheint, benötigst du keine Einwilligung.
- Versammlungen und Veranstaltungen: Wenn du Bilder von Versammlungen, Umzügen oder ähnlichen Veranstaltungen machst, bei denen die abgebildetenPersonen nur als Teil der Menschenmenge erkennbar sind, brauchst du keineindividuelle Einwilligung.
3. Schutz des Persönlichkeitsrechts
- Schutz der Ehre: Achte darauf, dass du die abgebildete Person nicht in einer Weise darstellst, die ihre Ehre verletzt oder sie in eine missverständliche, unangemessene oder diffamierende Situation bringt.
- Sensible Daten: Sei besonders vorsichtig, wenn du Aufnahmen machst, die sensible Daten betreffen, wie etwa bei Kindern, in gesundheitlichen oder religiösen Kontexten.
4. Haftung und Konsequenzen bei Verstößen
- Abmahnungen und Schadensersatz: Wenn du das Recht am eigenen Bild verletzt,
können die betroffenen Personen Abmahnungen aussprechen, von dir Unterlassung verlangen und möglicherweise Schadensersatz einfordern. - Strafrechtliche Konsequenzen: In schwerwiegenden Fällen, etwa bei Missbrauchvon Bildmaterial, können auch strafrechtliche Konsequenzen auf dich zukommen.
5. Hinweise bei Veranstaltungen
- Transparenz: Es ist ratsam, die Teilnehmer im Vorfeld oder während der
Veranstaltung deutlich darauf hinzuweisen, dass Foto- und Videoaufnahmen
gemacht werden. - Opt-out-Möglichkeit: Gib den Teilnehmern die Möglichkeit, der Aufnahme oder Veröffentlichung ihrer Bilder zu widersprechen.
Indem du diese Punkte beachtest, stellst du sicher, dass die Bildrechte der Teilnehmer
gewahrt bleiben und du rechtlich auf der sicheren Seite bist.
Für Mitglieder von ProHunde steht eine DSGVO-konforme Erklärung zum Download im Mitgliederbereich bereit.
Autorenportrait
Hans-Joachim (Hajo) Czirski
arbeitet bei: ProHunde
Hauptfokus: Verbandsleitung
kommt aus: Zernien
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