
Hundeschulen werden in der Regel als sinnvoll erachtet, allerdings können sie im Innenbereich oft nur eingeschränkt genehmigt werden. Im Außenbereich hingegen bestehen bessere Möglichkeiten, da dort keine Baunutzungsverordnung gilt. Unter bestimmten Bedingungen, wie dem Nachweis eines “beachtlichen Gemeinschaftsinteresses”, kann eine Genehmigung erteilt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Rücksichtnahmegebot zu berücksichtigen ist, da Hundeschulen potenziell störend wirken können. Es besteht die Möglichkeit, Entscheidungen anzufechten.
Für Mitglieder wurde ein detaillierter Bauplanungsingenieur-Entwurf erstellt, der Lösungsstrategien aufzeigt. Um eine unberechtigte Weiterverbreitung zu verhindern, wird das Gutachten unter bestimmten Voraussetzungen nur Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
Die Kosten für dieses Gutachten wurden durch die Mitgliedsbeiträge gedeckt.
Durch den Bauplanungsingenieur wurde angeraten, einen Antrag bei der Behörde erst nach dem Seminar (vor allen mit dem Wissen) zu stellen.
Und so geht es zur Veranstaltung: https://pro-hun.webex.com/pro-hun-de/j.php?MTID=mac9ea22806523171f50fb927349d5f34
Bitte daran denken: bitte mit Namen und Mitgliedsnummer teilnehmen