Liebe Mitglieder,
uns erreichen regelmäßig Anfragen nach einer Beitragsrechnung zur Vorlage beim Finanzamt. Dazu möchten wir euch kurz und verbindlich informieren:
Für den Mitgliedsbeitrag in einem Berufsverband (e. V.) ist in der Regel keine gesonderte Rechnung erforderlich.
Ein Kontoauszug oder Zahlungsnachweis genügt dem Finanzamt, sofern daraus eindeutig hervorgehen:
- Name des Berufsverbands
- Datum der Zahlung
- gezahlter Betrag
- Verwendungszweck (z. B. „Mitgliedsbeitrag 2025″)
Diese Angaben befinden sich auf dem Kontoauszug.
Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden können – bei entsprechendem beruflichem Zusammenhang – als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Die Finanzverwaltung akzeptiert hierfür üblicherweise den Kontoauszug als ausreichenden Nachweis.
Bitte beachtet:
- Belege müssen nicht automatisch mit der Steuererklärung eingereicht,
sondern lediglich aufbewahrt und auf Nachfrage des Finanzamts vorgelegt werden. - Eine Rechnung ist nur dann erforderlich, wenn z. B. Vorsteuer geltend gemacht werden soll oder umsatzsteuerpflichtige Leistungen gesondert abgerechnet werden.
Dies trifft auf den reinen Mitgliedsbeitrag nicht zu.
Aus diesem Grund stellen wir keine gesonderten Beitragsrechnungen aus.