- Hans-Joachim Czirski
Begriffe “rund um Corona-Verordnungen”
Durch unsere intensiven Bemühungen haben wir die folgenden Auslegungshinweise für Begriffe „rund um Corona“ erhalten. Auch wenn sie nur in NRW für die Entscheidungsträger verbindlich sind, können sie doch auch für andere Bundesländer als Anhalt dienen.
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ist aufgrund des § 10 Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes für den Erlass der Verordnungen zuständig. Damit obliegt dem Ministerium auch die Auslegungshoheit.
Von diesen Auslegungen darf grundsätzlich keine Behörde in NRW bei Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung abweichen!
Autorenportrait
Hans-Joachim (Hajo) Czirski
arbeitet bei: ProHunde
Hauptfokus: Verbandsleitung
kommt aus: Zernien
Artikel teilen
Weitere Artikel

Hundeschulen im Internet: Worauf beim eigenen Webauftritt zu achten ist
Eine Homepage ist für Hundeschulen, HuTas, Hundepensionen und andere Betriebe oft die wichtigste Visitenkarte. Gleichzeitig ist sie aber auch ein rechtlich relevanter Auftritt

Listenhund ≠ gefährlicher Hund – und genau hier liegt das Missverständnis
Gefährlicher Hund ≠ Listenhund – zwei unterschiedliche Bewertungen.
Warum das wichtig ist und welche Rolle es bei der Hundesteuer spielt.
👉 Mehr erfahren
Ein praxisnaher Kompetenznachweis für verantwortungsvolle, alltagstaugliche Hundeführung. Nicht Kommandoperfektion – sondern sicheres, souveränes Handeln im echten Leben.