Zweiteiliges Online-Webinar zu Aufbau, Struktur und Grenzen fachlich fundierter Gutachten – inkl. Praxisaufgabe zwischen beiden Terminen.
📅 18.10.2026, 18:00 Uhr & 01.11.2026, 20:30 Uhr
💶 60,00 € (PayPal)
👥 Teilnehmerzahl begrenzt
Referent: Hajo Czirski
In diesem zweiteiligen Webinar werden die wesentlichen Grundlagen für die Erstellung fachlich fundierter und nachvollziehbarer Gutachten vermittelt.
Behandelt werden unter anderem:
Behandelt werden unter anderem:
- der typische Aufbau eines Gutachtens
- die klare Trennung von Feststellungen und Bewertungen
- die verständliche und nachvollziehbare Formulierung des Ergebnisses
- die fachlichen und rechtlichen Grenzen der Sachverständigentätigkeit
- Neutralität und Unabhängigkeit
- praktische Fragen der Gutachtenerstellung und -verwendung
Zwischen den beiden Webinarabenden erhalten die Teilnehmenden eine Praxisaufgabe zur Erstellung eines einfachen Mustergutachtens auf Grundlage der am ersten Abend vermittelten Inhalte.
Das Webinar richtet sich an Personen, die bereits als Sachverständige tätig sind oder künftig als von ProHunde anerkannte Sachverständige im Hundewesen arbeiten möchten.
Das Webinar richtet sich an Personen, die bereits als Sachverständige tätig sind oder künftig als von ProHunde anerkannte Sachverständige im Hundewesen arbeiten möchten.
Hinweis: Für die Anerkennung müssen die formalen Voraussetzungen gemäß Teil 6 der Geschäftsordnung erfüllt sein.
Umfang: zwei Abende mit jeweils ca. drei Stunden sowie eine Praxisaufgabe zwischen beiden Terminen
Nach einem weiteren Webinar besteht die Möglichkeit zur Anmeldung zur Prüfung. Dabei werden die Prüfungsaufgaben zur Erstellung eines Gutachtens in einem der folgenden Aufgabengebiete vergeben:
Nach einem weiteren Webinar besteht die Möglichkeit zur Anmeldung zur Prüfung. Dabei werden die Prüfungsaufgaben zur Erstellung eines Gutachtens in einem der folgenden Aufgabengebiete vergeben:
- Ausbildung und Erziehung von Hunden
- gefährliche Hunde nach den Hundegesetzen der Länder
- Phänotypologie
Für das zuletzt genannte Aufgabengebiet wird noch einmal ausdrücklich auf die Vorgaben des Teil 6 der Geschäftsordnung hingewiesen.