30.01.2017 | Hans-Joachim (Hajo) Czirski
Der sicherste Weg zum eigenen Hundeplatz
Immer wieder hört man, dass eine Hundeschule am Ort geschlossen werden musste und umzieht.
Meistens handelt es sich dabei aber nicht um „normale“ vom Inhaber initiierte Betriebsverlegungen, sondern die Schließung wurde baurechtlich begründet, indem z. B. angegeben wird, dass für den bisherigen Betriebssitz keine Genehmigung zum Betrieb einer Hundeschule vorgelegen hat.
Dabei ist es ziemlich egal, was vorher auf dem Gelände betrieben wurde. Theoretisch wäre sogar denkbar, dass der Betrieb einer Hundeschule als Untermieter auf einem Vereinsgelände eines Hundesportvereins verboten wird, da für beide unterschiedliche rechtliche Regelungen zum Tragen kommen.
Aber selbst die in einem reinen Gewerbegebiet genehmigte Hundeschule könnte später aufgrund von veränderten Randbedingungen Auflagen wegen des Lärmschutzes bekommen, die die Schließung begründen können. Nun stellt sich die Frage, wie man trotzdem zu einer Fläche kommt, auf der man auch langfristig seine Hundeschule betreiben kann.
Ein möglicher Weg: